Arbeitsrecht

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KANZLEI77 – Kompetent im Arbeitsrecht

  • ständige Beratung und Vertretung von zahlreichen Arbeitgebern vom Kleinbetrieb bis zum Konzern
  • stabile Rechtssicherheit durch Flat-Rate mit unbegrenztem Anfragevolumen
  • Mitglied im Anwaltsnetzwerk DIRO
  • zertifiziertes Kanzleimanagementsystem nach DIN ISO 9001:2015
Kompetenz im Arbeitsrecht
KOMPETENZ IM ARBEITSRECHT

Mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine weitreichende und tiefenfundierte Kompetenz in allen Fragen des Arbeitsrechtes.

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und der Synergie unserer Fachanwälte, unterstützt vom gesamten Team unserer Kanzlei.

Sicherheit durch Gefahren-Radar
SICHERHEIT DURCH GEFAHREN-RADAR

Sichern Sie sich durch uns den Überblick und eine sichere Rechtsposition

  • in der zunehmenden Komplexität der Gesetzgebung und vieler Einzelfall-Entscheidungen innerhalb eines sich ständig weiterentwickelnden Rechtsgebietes
  • bei einer sich vergrößernden Variantenvielfalt unterschiedlicher Beziehungsformen zwischen Arbeit gebenden und nehmenden Parteien (z. B. Festanstellung, Befristungen, Werkvertragsverhältnisse, Leiharbeiterschaften usw.).

Mit unserer juristischen Begleitung können Sie eine Vielzahl von Form- und Gestaltungsfehlern bereits im Voraus umgehen, damit präventiv Schaden abwenden.

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Angesichts der Häufigkeit und der meist gebotenen Dringlichkeit der Fragestellungen im Personalbereich bieten wir für Unternehmen eine pauschalierte Beratungs-Flatrate mit einer unbegrenzten Anzahl arbeitsrechtlicher Anfragen an. Dadurch können Sie all Ihre Fragestellungen auf juristische Relevanz und Konsequenz scannen.

Bereits ab EUR 149,00 pro Monat zzgl. MwSt. erhalten Sie präzise Antworten und Rechtssicherheit auch bei Fragen, deren juristisches Gewicht verdeckt ist und damit nicht selten unterschätzt wird. Gerade diese Fälle sichert die Flatrate-Konstruktion ab: Die Beantwortung, ob und wie relevant eine Frage ist, ist nur möglich, wenn die Frage zuvor überhaupt gestellt wurde. Dieses tückische und juristisch nicht selten gefährliche Paradoxon löst unsere Flatrate auf: Mit der K77-Flatrate können Sie – unbeeinflusst von einzelnen Kostenabwägungen und damit rein sachorientiert – unbegrenzt fragen.

11 Dinge die Sie zum Thema Arbeitsrecht wissen sollten

1. Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag muss nicht zwingend schriftlich sein. Es empfiehlt sich zwar regelmäßig die getroffenen Vereinbarungen schriftlich festzuhalten. Zwingend ist es aber nicht.

2. Abfindung

Es besteht kein Anspruch auf eine Abfindung. Mit der Faustformel werden Abfindungen mit dem Faktor 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr berechnet.

3. Abmahnung

Durch eine Abmahnung soll der Arbeitnehmer auf ein Fehlverhalten hingewiesen werden. Gleichzeitig sollen ihm die Folgen eines nochmaligen gleichgelagerten Fehlverhaltens, z.B. Kündigung, aufgezeigt werden.
Der Ausspruch von drei Abmahnungen führt nicht automatisch dazu, dass eine Kündigung wirksam ist.

4. Betriebsrat

Einen Betriebsrat können Arbeitnehmer in Betrieben mit mindestens fünf wahlberechtigten Arbeitnehmern (inkl. Auszubildenden) bilden, wenn drei von ihnen wählbar sind. Wählbar ist, wer mindestens sechs Monate im Betrieb gearbeitet hat.
Vor einer Kündigung muss der Betriebsrat angehört werden. Wichtig ist, dass der Betriebsrat einer Kündigung nicht zustimmen muss. Auch wenn er einer Kündigung widerspricht, kann der Arbeitgeber trotzdem kündigen.

5. Freistellung

Der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist freistellen. Ein Anspruch auf eine Freistellung besteht aber nicht.
Während des bestehenden ungekündigten Arbeitsverhältnisses kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht einfach so freistellen. Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf beschäftigt zu werden.

6. Kündigung

Eine Kündigung muss stets schriftlich erfolgen. Eine mündliche Kündigung kann das Arbeitsverhältnis nicht wirksam beenden.
Eine Kündigung muss in der Kündigungserklärung (Kündigungsschreiben) nicht begründet werden. Eine Kündigung während der Krankheit des Arbeitnehmers ist nicht automatisch unwirksam. Also Krankheit schützt vor Kündigung nicht.

7. Kündigungsschutzklagefrist

Um vor einem Arbeitsgericht überprüfen zu lassen, ob eine Kündigung das Arbeitsverhältnis tatsächlich beendet hat, muss eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung bei dem Gericht zugehen.
Die Frist ist nicht verlängerbar und muss zwingend eingehalten werden. Wird die Frist versäumt, ist die Kündigung wirksam.

8. Kündigungsfrist

Das Arbeitsverhältnis kann regelmäßig nur mit der Einhaltung der sog. Kündigungsfristen gekündigt werden. Nur im Fall einer fristlosen Kündigung müssen diese Fristen nicht eingehalten werden.
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind in § 622 BGB geregelt. Die gesetzlichen Kündigungsfristen verlängern sich für den Arbeitgeber automatisch, wenn das Arbeitsverhältnis länger besteht. Es kann aber vereinbart werden, dass die längeren Kündigungsfristen auch für den Arbeitnehmer gelten sollen.

9. Kosten

Im Arbeitsrecht gilt in der ersten Instanz und außergerichtlich eine spezielle Kostenregelung. Jede Partei muss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, ihre Kosten selbst tragen.
Wird also ein Anwalt beauftragt, muss dieser auch wenn man das Verfahren gewinnt von seinem Auftraggeber bezahlt werden.

10. Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub. Der gesetzliche Mindesturlaub sind vier Wochen oder 20 Tage ausgehend von einer fünf Tage Woche.
Im Bundesurlaubsgesetz steht tatsächlich ein gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Tagen. Allerdings geht das Gesetz auch von einer sechs Tage Woche aus.
Also das Gesetz gibt jedem grundsätzlich immer nur Anspruch auf mindestens vier Wochen Urlaub.

11. Zeugnis

Ein Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis.
Es gibt dabei zwei Arten von Zeugnissen. Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis und ein einfaches Arbeitszeugnis. Möchte der Arbeitnehmer ein Arbeitszeugnis haben, muss den Arbeitgeber informieren welche Art von Zeugnis er wünscht.
In einem einfachen Zeugnis sind keine Beurteilungen enthalten.
In einem qualifizierten Arbeitszeugnis sind Beurteilungen der Leistungen und des Verhaltens des Arbeitnehmers enthalten. Diese Beurteilungen werden in einer Notenskala vorgenommen. Das Bundesarbeitsgericht hat hier entschieden, dass das durchschnittliche Arbeitszeugnis eine Note „Befriedigend“ hat.

Für Arbeitnehmer

Erstberatung

*Der Preis gilt für eine anwaltliche Erstberatung inkl. MwSt. In Ausnahmefällen sowie für weitergehende Tätigkeiten ist eine abweichende Vereinbarung erforderlich.

Verhandlungsgrundlage für weiteres Tätigwerden ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Für die gerichtliche Vertretung gelten die aktuellen Gebührentabellen des RVG.

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