Gutes Zwischenzeugnis = Kündigung unmöglich?

Diese Schlussfolgerung kann man jedenfalls ziehen, wenn man einem Urteil des LAG Hamm vom 03.05.2022, Az. 14 Sa 1350/21 folgt.

Der Arbeitgeber hatte dem Arbeitnehmer am 10.02.2021 ein überdurchschnittlich gutes Zwischenzeugnis ausgestellt. Bereits am 11.02.2021 hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer fristlos, hilfsweise ordentlich gekündigt. Gegen die Kündigung hat sich der Arbeitnehmer, mit Erfolg, gewehrt.

Hintergrund der Kündigung war, dass der Arbeitgeber argumentiert hat, dass Zwischenzeugnis sei ihm „abgepresst“ worden. Der Arbeitnehmer habe den Geschäftsführer beleidigt und bedroht und mitgeteilt erst dann wieder die Arbeit aufzunehmen, wenn er ein Zwischenzeugnis erhält. Der Geschäftsführer habe daraufhin das Zwischenzeugnis erteilt und einen Tag später die Kündigung ausgesprochen.

Das LAG hält sowohl die fristlose als auch die fristgerechte Kündigung für unwirksam. Der Arbeitgeber hätte nach Ansicht des LAG kein überdurchschnittlich gutes Zeugnis ausstellen müssen. Auch habe der Arbeitgeber mit dem Zeugnis zum Ausdruck gebracht, dass er ein evtl. Fehlverhalten des Arbeitnehmers nicht gegen diesen verwenden will.

Zu dem Urteil geht es hier:

https://openjur.de/u/2446805.html

Autor: Sebastian Winter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Geschäftsführer, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Spitalstr. 2a, 77652 Offenburg

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