PRESSE- UND MEDIENRECHT

Privat

 

Eine falsche Tatsachenbehauptung kann schnell das Ansehen einer Person nachhaltig schädigen. Insbesondere über die Medien wie Presse, Rundfunk oder Online-Nachrichten kann sich unwahre Berichterstattung heutzutage rasend schnell und über alle Grenzen hinaus verbreiten. Vor allem in der grenzenlosen Weite des Internet können sich rechtswidrige Äußerungen hartnäckig festsetzen und bleiben häufig langfristig und gefährlich leicht über Suchmaschinen auffindbar.

 

Unser spezialisierter Fachbereich Presse- und Medienrecht nimmt mit viel praktischer Erfahrung die rechtlichen Interessen des betroffenen Verbrauchers zur Verhinderung schädigender Berichterstattung oder zur Schadensbegrenzung und schließlich Wiedergutmachung.

 

Gegenstand unserer außergerichtlichen Beratung und Vertretung, wie auch der Prozessführung, sind dabei regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung, Gegendarstellung, Widerruf/Richtigstellung, Schadenersatz und Geldentschädigung.

 

Business

 

Eine falsche Tatsachenbehauptung kann schnell das Ansehen einer Person und den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens nachhaltig schädigen. Insbesondere über die Medien wie Presse, Rundfunk oder Online-Nachrichten kann sich unwahre Berichterstattung heutzutage rasend schnell und über alle Grenzen hinaus verbreiten. Vor allem in der grenzenlosen Weite des Internet können sich rechtswidrige Äußerungen hartnäckig festsetzen und bleiben häufig langfristig und gefährlich leicht über Suchmaschinen auffindbar.

 

Unser spezialisierter Fachbereich Presse- und Medienrecht nimmt mit viel praktischer Erfahrung die rechtlichen Interessen Betroffener wahr, sowohl aus Sicht der Medienvertreter zur Sicherung der Presse- und Meinungsfreiheit, wie auch für den betroffenen Unternehmer zur Verhinderung schädigender Berichterstattung, oder zur Schadensbegrenzung und schließlich Wiedergutmachung.

 

Gegenstand unserer außergerichtlichen Beratung und Vertretung, wie auch der Prozessführung, sind dabei regelmäßig Ansprüche auf Unterlassung und Beseitigung, Gegendarstellung, Widerruf/Richtigstellung, Schadenersatz und Geldentschädigung.

 

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