VERTRAGSRECHT

Im deutschen Recht gibt es den Grundsatz der Privatautonomie. Daraus resultiert auch die Vertragsfreiheit: Jeder ist frei Verträge zu schließen, sich seine Vertragspartner selbst auszusuchen, um dann gemeinsam über Vertragsgegenstand und –preis zu bestimmen.

 

Doch gibt es auch Grenzen?

 

Was passiert, wenn sich einer der Vertragspartner geirrt hat? Wann kann ich jemand anderen in seinem Namen vertreten? Ab wann ist ein Angebot bindend?

 

Und was passiert, wenn eine der Parteien den eigenen Vertrag verletzt?

 

Mit kompetenter Beratung stehen wir Ihnen gerne im Vertragsrecht zur Seite und vertreten Sie auch gegebenenfalls im Verfahren.

 

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