Autor: Rechtsanwalt Markus Reichel
Der europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 26.04.2017 (Rechtssache Stichting Brein, Az. C-527/15) entschieden, dass auch die Nutzung von im Internet angebotenen Streamingdiensten eine Urheberrechtverletzung darstellen können, auch wenn die Filmdateien lediglich abgespielt und nicht auf dem eigenen PC gespeichert werden.
In dem, von dem Gerichtshof entschiedenen Fall bot ein niederländischer Anbieter eine Video-Abspielsoftware an, mit der Zugriff auf ein digitales Filmarchiv erlangt werden konnte. In diesem Archiv befanden sich auch Filme, für die der Rechteinhaber keine Erlaubnis erteilt hatte, diese über die Abspielsoftware zugänglich zu machen, hierbei handelte es sich hauptsächlich um kommerzielle Filme, die auch im Kino gezeigt, oder als DVDs im Handel verkauft wurden.
Zwar betrifft das Urteil des Gerichtshofes dem Anbieter der Streaming-Software, weiter wird aber ausgeführt dass auch eine vorübergehende Vervielfältigung durch Streaming, einen urheberrechtlichen Verstoß darstellt, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der kostenlose Zugang zu dem Stream, nicht vom Urheber gewollt und erlaubt wurde. Davon ist auszugehen, wenn auf Streaming-Websites aktuelle Hollywood-Filme gratis abgerufen werden können.
Ob hierbei in Zukunft vermehrt Abmahnungen von Rechtsanwaltskanzleien wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen verschickt werden, bleibt abzuwarten, auch wie die hiesigen Gerichte die EuGH-Rechtsprechung auf Fälle, die Endnutzer bzw. Verbraucher betreffen, anwenden werden.
Sollte daher eine Abmahnung wegen der Nutzung einer Streaming-Website im Briefkasten landen, ist die Einholung von rechtlichem Rat bei einem Rechtsanwalt in jedem Fall sinnvoll.