Verzicht auf Urlaub im Arbeitsverhältnis?

Die Frage, ob auf Urlaub oder auch auf den Anspruch auf Urlaubsabgeltung verzichtet werden kann stellt sich regelmäßig immer nur dann, wenn es um die Beendigung des Arbeitsverhältnisses geht.

Häufig ist in Aufhebungsverträgen eine Regelung zu lesen, wonach „… alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis erledigt und abgegolten sind.“ Man kann die Auffassung vertreten, dass damit auch der Anspruch auf Urlaub oder Urlaubsabgeltung erledigt ist. Das Bundes Arbeitsgericht (BAG) sieht das jedoch anders, Urteil vom 14.05.2013, 9 AZR 844/11. Laut dem Urteil des BAG kann der Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis nicht auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder auf dessen Abgeltung verzichten.

Wird also ein Aufhebungsvertrag mit der dargestellten Regelung abgeschlossen, hat der Arbeitnehmer trotzdem noch Anspruch auf seinen Mindesturlaub oder auf Abgeltung des Mindesturlaubs. Anders sieht das im beendeten Arbeitsverhältnis aus. Ist das Arbeitsverhältnis beendet kann auf Urlaub und auch auf die Abgeltung verzichtet werden. Es kommt also auf den Zeitpunkt an.

Hier finden Sie das Urteil des BAG:

https://juris.bundesarbeitsgericht.de/zweitesformat/bag/2015/2015-01-23/9_AZR_844-11.pdf

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