Langsam steht der Sommer und damit für die meisten auch der Urlaub vor der Tür. Das Urlaubsreisen im Jahr 2020 möglich sein werden, steht inzwischen fest. Der ein oder andere wird sich aber die Frage stellten, ob es dieses Jahr denn wirklich eine Erholung ist in den Urlaub zu fahren. Da könnte man auf die Idee kommen den Urlaub 2020 für 2021 aufzusparen um dann den doppelten Urlaubsanspruch in 2021 zu haben. Wieder andere haben vielleicht die Idee sich den Urlaub ein „auszahlen“ zu lassen.
Beides im Grundsatz vielleicht gute Idee, aber vom Gesetz nicht zugelassen. Es besteht keine Möglichkeit sich den Urlaub aufzusparen und einfach im nächsten Jahr zu nehmen. Der Urlaub muss im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, da er der Erholung der Arbeitnehmer dienen soll. Eine Übertragung des Urlaubs ist nach dem Gesetz bis zum 31.03.2021 möglich.
Auch eine Auszahlung des Urlaubs ist nicht möglich. In Ausnahmefällen, bei einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann Urlaubsanspruch vergütet werden. In einem bestehenden Arbeitsverhältnis besteht keine Möglichkeit den Urlaub auszuzahlen.