Klage durch Rechtsdienstleister unzulässig

Das Landgericht München I hat die Klage eines Rechtsdienstleister mit Urteil vom 07.02.2020, Az. 37 O 18934/17, als unzulässig abgewiesen. In dem Verfahren war es um Schadenersatzansprüche von Spediteuren gegangen.

Interessant an der Entscheidung des LG München I ist vor allem der Umstand, dass das Gericht entschieden hat, dass der Rechtsdienstleister, der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) zugelassen ist, mit der Klage seine Inkassoerlaubnis überschritten hat. Das Gericht hat ausgeführt, dass das Angebot des Rechtsdienstleister vorliegend von vorneherein nicht auf eine außergerichtliche Lösung, sondern allein auf das Klageverfahren ausgerichtet gewesen sei. Dieses Vorgehen ist jedoch, nach den Ausführungen des Gerichts, von der Inkassoerlaubnis nicht gedeckt.

Das Gericht hat zusätzlich noch die Gefahr von Interessenkonflikten gesehen, da der prozess durch einen amerikanischen Prozessfinanzier finanziert wurde. Dieser hätte im Erfolgsfall eine Provision erhalten. Das Gericht ist davon ausgegangen, dass dieser Umstand zu Konflikten geführt hätte

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da noch das Rechtsmittel der Berufung möglich ist.

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