Arbeitsrecht: Was Arbeitnehmer über ihre Urlaubsansprüche wissen sollten damit es wirklich die schönste Zeit des Jahres wird

Der Urlaub steht für viele noch bevor, einige haben ihren »Jahresurlaub« aber in den zurückliegenden Wochen schon »hinter sich gebracht«.

Für die meisten ist das die schönste Zeit des Jahres. Dabei wird leicht vergessen, dass es auch einen Zusammenhang zwischen dem Urlaub und dem Arbeiten gibt.

Klar ist erst einmal: Der Urlaub, um den es in diesem Artikel geht, kommt nur dann in Betracht, wenn man überhaupt in einen Arbeitsverhältnis steht. Sofern mit Beantragung und Inanspruchnahme bisher alles gut geregelt war, muss man sich keine weiteren Gedanken machen. Dennoch gibt es grundsätzlich ein paar Fragen zu klären:

Wie viel Urlaub habe ich eigentlich? Diese Frage kann man sich selbst beantworten, denn wie so oft hilft an dieser Stelle ein Blick in den Arbeitsvertrag. Aus dem Arbeitsvertrag, den Sie mit Ihrem Arbeitgeber geschlossen haben, kann in der Regel der Urlaubsanspruch herausgelesen werden. Dort steht dann regelmäßig so etwas wie »… ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche hat der Arbeitnehmer einen jährlichen Urlaubsanspruch von …Tagen«.

☛ Enthält der Arbeitsvertrag an der Stelle, an der es um den Urlaubsanspruch geht, nur einen Verweis auf den Tarifvertrag oder das Bundesurlaubsgesetz (BurlG), dann müssen diese Quellen zusätzlich zu Rate gezogen werden.

☛ Laut BurlG hat jede/r Arbeitnehmer/in einen jährlichen Urlaubsanspruch von 24 Werktagen. Werktage sind alle Tage, die nicht Feier- oder Sonntage sind. Das sind insgesamt vier Wochen, mit 24 Urlaubstagen, ausgehend von einer Sechs-Tage-Woche. Bei einer regelmäßigen Fünf-Tage-Woche besteht ein gesetzlicher Urlaubsanspruch von 20 Tagen. Die richtige Berechnung: Sofern Sie selbst an weniger als fünf Tagen in der Woche arbeiten, müssen Sie sich Ihren Urlaubsanspruch, wenn er in Ihrem Arbeitsvertrag nicht genau beziffert ist, leider ausrechnen. Wenn zum Beispiel 25 Tage Urlaub, ausgehend von einer Fünf-Tage-Woche, gewährt werden, soll der Urlaubsanspruch insgesamt fünf Wochen betragen. Sie müssen dann berechnen, wie viele Urlaubstage Sie benötigen, um insgesamt fünf Wochen Urlaub im Jahr zu haben. Bei einer Vier-Tage-Woche benötigen Sie, um beim Beispiel von oben zu bleiben, insgesamt 20 Tage Urlaub, bei einer drei Tage Woche 15 Tage und so weiter. Sofern Ihr Arbeitsvertrag auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt, müssen Sie diese Regelungen zusätzlich heranziehen. Wenn Ihr Arbeitgeber auf einen Tarifvertrag Bezug nimmt, dann ist er auch verpflichtet, Ihnen den Tarifvertrag zur Verfügung zu stellen oder Sie zumindest zu informieren, wo Sie ihn finden können.

Was gilt, wenn Sie keinen schriftlichen Arbeitsvertrag haben? Dann gilt das, was Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart haben. Sie wissen nicht mehr so genau was vereinbart wurde? Dann gilt das, was in den letzten Jahren des Arbeitsverhältnisses zwischen Ihnen gelebt wurde. Hatten Sie stets 30 Tage Urlaub bei einer Drei-Tage-Woche? Dann haben Sie vertraglich insgesamt zehn Wochen Urlaub im Jahr vereinbart. Sofern Ihr Arbeitsverhältnis noch nicht lange genug besteht, um auf die letzten Jahre zurückzugreifen gilt – wenn man sich nicht einig ist was vereinbart wurde – das Gesetz.

Bis wann muss ich den Urlaub beantragt haben? Es gibt hierzu keine gesetzliche Regelung. In den meisten Unternehmen gilt jedoch die Regelung, wonach zumindest der Jahresurlaub – also der längste zusammenhängende Urlaub im Jahr – bis zu einem bestimmten Zeitpunkt beantragt werden muss. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass es auch keine Regelung gibt, bis wann Ihr Chef den Urlaub genehmigen muss. Genehmigt er den Urlaub aber nicht und Sie sind der Meinung, dass Sie einen Anspruch darauf haben, den Urlaub genau zu diesem Zeitpunkt in diesem Umfang zu nehmen, dann können Sie Ihren Urlaubsanspruch auch in einem sogenannten »Einstweiligen Verfügungsverfahren« vor dem Arbeitsgericht durchsetzen. In einem solchen Verfahren wird kurzfristig geklärt, ob Ihnen der Anspruch auf den Urlaub zusteht.

Wie lange kann ich den Urlaub mitnehmen? Grundsätzlich ist das Urlaubsjahr das Kalenderjahr. Sie müssen den Urlaub also eigentlich im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember in Anspruch nehmen. Die Ihnen zustehenden Urlaubstage müssen in diesem Zeitraum genommen werden, sonst verfallen
sie. Das BurlG sowie auch die meisten Arbeitsverträge sehen hier aber eine Ausnahme vor: Konnte der Arbeitnehmer aus dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen den Urlaub nicht in Anspruch nehmen, kann dieser bis zum 31. März des Folgejahres übertragen werden. Für diese Übertragung sind in der Regel ein Antrag des Arbeitnehmers und die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Liegt beides vor, kann der Resturlaub bis zum 31. März des Folgejahres in Anspruch genommen werden.

☛ Bei einer sogenannten Langzeiterkrankung kann der Urlaub darüber hinaus noch weiter übertragen werden. In diesem Fall um bis zu 15 Monate, also bis zum 31. März des übernächsten Jahres.

Kann ich mir meinen Urlaub auch auszahlen lassen? Nein, jedenfalls nicht solange das Arbeitsverhältnis noch besteht. Der Grund hierfür ist, dass der Urlaub eigentlich der Erholung dienen soll. Wenn das Arbeitsverhältnis noch besteht, ist eine »Umwandlung« von Urlaub in Geld nicht möglich.

☛ Etwas anderes gilt aber, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist. Dann kann der Urlaub nicht mehr in Anspruch genommen werden, der Arbeitgeber kann den Arbeitnehmer nicht mehr von der Arbeitsverpflichtung freistellen. In diesem Fall kann der Urlaub ausbezahlt werden.

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