Am 30.06.2021 endet die Verpflichtung im Homeoffice zu arbeiten für Arbeitnehmer bzw. die Verpflichtung der Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer in das Homeoffice zu schicken.
Die Bundesregierung hat die entsprechende Verordnung nicht weiter verlängert. Arbeitnehmer können also ab dem 01.07.2021 wieder in das Büro zurückkehren oder von ihrem Arbeitgeber zurückgeholt werden. Allerdings müssen die Arbeitgeber weiterhin für ausreichend Abstand und Hygienemaßnahmen sorgen. Es kann also auch weiterhin dazu kommen, dass der Arbeitgeber Homeoffice anordnet.
Für alle die in ihren Arbeitsverträgen ein „Recht“ auf Homeoffice geregelt haben oder aufgrund Tarifvertrags von zu Hause aus arbeiten dürfen ändert sich nichts.
Der Arbeitgeber kann eine Rückkehr in das Büro nicht von einer Impfung abhängig machen! Ein Recht zur Frage nach dem Impfstatus ist nicht zulässig, da es in Deutschland keine allgemeine Impfpflicht gibt.