Die Pfingstferien stehen vor der Tür, viele haben für diese Zeit bereits vom Arbeitgeber genehmigten Urlaub. Da sich aber nur unter erschwerten Umständen auch tatsächlich eine Reise antreten lässt, wäre es vielleicht interessant den Urlaub einfach „zurückzugeben“ also nicht zu dem geplanten Zeitpunkt in Anspruch zu nehmen.
Der bereits genehmigte Urlaub kann aber nicht einfach nicht angetreten oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Tatsächlich ist dafür die Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich. Wenn der Arbeitgeber nicht mitmacht, muss der Urlaub wie genehmigt angetreten werden.
Auch das Argument, dass die geplante Reise nicht angetreten werden kann hilft dem Arbeitnehmer nicht weiter. Urlaub dient der Erholung, diesen Zweck erfüllt der Urlaub auch, wenn eine geplante Reise nicht stattfindet. Also, wer schon genehmigten Urlaub verschieben möchte, ist auf die Zustimmung des Arbeitgebers angewiesen.