Ist es zulässig, wenn der Arbeitgeber den Anspruch auf Jahresurlaub für den Zeitraum der Elternzeit kürzt. Ja, hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) am 04.10.2018 (Az. C-12/17) geurteilt.
Hintergrund der Entscheidung ist eine Regelung im rumänischen Recht. Nach dieser Regelung hängt der Anspruch auf Jahresurlaub mit der tatsächlichen Arbeitsleistung zusammen. Der Arbeitgeber hat gegenüber der Arbeitnehmerin für den Zeitraum der Elternzeit keinen Urlaub gewährt. Der EuGH hat die Regelung als wirksam erachtet. Danach kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch für die Zeit der Elternzeit kürzen.
Eine ähnliche Regelung besteht in Deutschland. Nach der deutschen Regelung kann der Arbeitgeber erklären, dass für den Zeitraum in dem Elternzeit in Anspruch genommen wird kein Urlaub gewährt wird. Der Arbeitgeber darf den Urlaub also für den Zeitraum der Elternzeit kürzen.
Der EuGH (Az. C12/17) hat in dem Urteil aber nochmal klargestellt, dass ein solches Recht zur Kürzung des Jahresurlaubs nicht im Fall von Krankheit oder z.B. Mutterschutz besteht.