Muss der Arbeitgeber mir für einen Impftermin freigeben?

Diese Frage stellt sich für immer mehr Arbeitnehmer, nachdem die Priorisierung zum 07.06.2021 aufgegeben wurde und jetzt jeder zumindest die Chance hat einen Impftermin zu erhalten. Da die Termine in der Regel so angenommen werden müssen, wie sie angeboten werden, stellt sich für viele Arbeitnehmer die Frage:

 

Was mache ich, wenn mein Impftermin in meine Arbeitszeit fällt, muss ich Urlaub nehmen, darf ich einfach während der Arbeitszeit zum Impftermin gehen oder muss ich den Termin absagen?

 

Die gute Nachricht für alle Arbeitnehmer. Urlaub müssen Sie keinen nehmen und Sie können den Impftermin auch während der Arbeitszeit wahrnehmen. Ihr Arbeitgeber muss Sie freistellen, zumindest solange die Termine weiterhin nicht frei gewählt werden können.

Davon zu unterscheiden ist die Frage, ob Sie für den Zeitraum der Impfung auch bezahlt werden müssen. Diese Frage ist noch nicht entschieden. Es gibt gute Argumente dafür, dass kein Anspruch auf Vergütung besteht und ebenso gute Argumente für einen Vergütungsanspruch. Hier sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach einem Kompromiss suchen.

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