Die Möglichkeit den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern zu kürzen wollen derzeit viele Arbeitgeber nutzen. Nach unserer Einschätzung zu Recht. Nach einem Urteil des EuGH vom 08.11.2012 (C‑229/11 und C‑230/11) besteht für Arbeitgeber die Möglichkeit den Urlaubsanspruch von Arbeitnehmern die sich in Kurzarbeit befinden zu kürzen.
Der EuGH hat mitgeteilt, dass Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit Teilzeitbeschäftigten zu vergleichen sind. Auch Teilzeitbeschäftigte haben in der Regel nur einen gekürzten Urlaubsanspruch. Der EuGH geht daher davon aus, dass der Anspruch auf Urlaub auch in Zeiten von Kurzarbeit gekürzt werden kann.
Eine Entscheidung eines deutschen Gerichts zu der Kürzung von Urlaubsansprüchen bei Arbeitnehmern in Kurzarbeit liegt noch nicht vor.
Das Urteil des EuGH finden Sie hier:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=B31BB716B40E34F1C22EF43012B9AF8F?text=&docid=129463&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=5085765