Arbeitgeber muss einen Arbeitnehmer nach einem Urteil beschäftigen

Das BAG hat am 21. März 2018 – (Az. 10 AZR 560/16), die Urteilsbegründung ist noch nicht veröffentlicht, entschieden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer beschäftigen muss, wenn er dazu verurteilt wurde.

Vorausgegangen war ein Rechtsstreit, in dem eine Kündigung des Arbeitgebers für unwirksam erklärt wurde. Der Arbeitgeber wurde im Jahr 2010 verpflichtet den Arbeitnehmer in einer bestimmten Position zu beschäftigen. Der Arbeitgeber hat dann eingewandt, dass es diese Position nicht mehr gebe und er den Arbeitnehmer daher nicht mehr beschäftigen kann.

Das BAG hat nun entschieden, dass dieses Argument den Arbeitgeber nicht von der Verpflichtung zur Beschäftigung des Arbeitnehmers befreit. Jedenfalls dann nicht, wenn der Arbeitgeber den Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers durch Zuweisung einer anderen, den vertraglichen Vereinbarungen entsprechenden Tätigkeit erfüllen kann.

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer hier also eine andere Tätigkeit zuweisen, die den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, muss er den Arbeitnehmer zumindest weiterhin bezahlen ohne eine Leistung dafür zu erhalten.

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