Arbeitgeberkündigung nach Eigenkündigung unzulässig

Das Arbeitsgericht Siegburg hatte in einem aktuellen Fall darüber zu entscheiden, ob die Kündigung eines Arbeitgebers infolge einer zuvor ausgesprochenen Eigenkündigung des Arbeitnehmers zulässig ist.

Der Mitarbeiter war als Teamleiter beschäftigt. Er informierte seinen Arbeitgeber über seine Kündigungsabsicht. Einen Monat nach Ausspruch der Eigenkündigung hat der der Arbeitgeber seinerseits einen Kündigung ausgesprochen wegen dem in der Kündigung zum Ausdruck gekommenen „Abkehrwillen“. Der Arbeitnehmer erhob Kündigungsschutzklage und bekam vor dem Arbeitsgericht Siegburg recht (Urteil vom 17.07.2019, Az. 3 Ca 500/19).

Das Arbeitsgericht hielt die Kündigung des Arbeitgebers für ungerechtfertigt. Grundsätzlich können zwar der „Abkehrwille“ eines Arbeitnehmers im Ausnahmefall eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Schwierigkeiten mit der Nachbesetzung der Stelle zu erwarten sind und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade an der Hand hat. Im vorliegenden Fall war der Arbeitgeber nach Auffassung des Gerichts nicht darauf angewiesen, die Stelle durch Suche eines schwierig zu findenden Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt neu zu besetzen, sondern konnte auf eine bereits bei ihm beschäftigte Mitarbeiterin zurückgreifen.

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