Darf der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice anordnen?

Darf der Arbeitgeber die Arbeit im Homeoffice anordnen?

Für viele ist es, insbesondere jetzt nach dem Lookdown, eine Wunschvorstellung im Homeoffice zu arbeiten. Aber wie sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer verpflichten will im Homeoffice zu arbeiten und der Arbeitnehmer lieber an seinem Arbeitsplatz in der Firma arbeiten möchte. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ins Homeoffice „zwingen“?

Diese Frage stellen sich derzeit einige Arbeitgeber, da eine solche Regelung den Vorteil mit sich bringen würde, dass im Unternehmen des Arbeitgebers dauerhaft weniger Arbeitsplätze zur Verfügung stehen müssen. Kann der Arbeitgeber den Arbeitnehmer anweisen im Homeoffice zu arbeiten?

Nein, meint zumindest das LAG Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 14.11.2018, Az. 17 Sa 562/18. Vorausgegangen war dem Urteil eine Weisung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer im Homeoffice zu arbeiten. Das LAG hat entschieden, dass der Arbeitgeber nicht berechtigt ist den Arbeitnehmer aufgrund seines Weisungsrechts anzuweisen im Homeoffice zu arbeiten. Das LAG hat seine Entscheidung damit begründet, dass in dem Arbeitsvertrag keine Regelung enthalten war nach welcher der Arbeitnehmer verpflichtet werden konnte im Homeoffice zu arbeiten.

Auch hier gilt aber wie stets. Es kommt auf den Einzelfall an. Der Arbeitsvertrag und evtl. bestehende Betriebsvereinbarungen müssen geprüft werden bevor abschließend beurteilt werden kann, ob der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ins Homeoffice schicken kann.

Das Urteil finden Sie hier:

http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal/t/279b/bs/10/page/sammlung.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=JURE190000123&doc.part=L&doc.price=0.0

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