Die Einführung von Kurzarbeit ist eines der Mittel die zur Verfügung stehen um ein Unternehmen durch die aktuelle Krise zu führen. Mit der Einführung der Kurzarbeit kann die Arbeitsleistung im Unternehmen, wenn nötig, vollständig eingestellt werden. Die Arbeitnehmer erhalten, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind in diesen Fällen Kurzarbeitergeld. Kurzarbeitergeld wird bezahlt, wenn:
Wichtig ist, dass die Kurzarbeit in der Regel durch den Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden kann. Die einseitige Anordnung von Kurzarbeit ist nur dann möglich, wenn es eine entsprechende tarifvertragliche Regelung gibt, eine Betriebsvereinbarung vorhanden ist oder der Arbeitsvertrag die Möglichkeit der Kurzarbeit vorsieht.
Ist eine entsprechende Regelung nicht vorhanden, müssen Sie zwingend VOR der Anzeige der Kurzarbeit in Betrieben mit Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung schließen und in allen anderen Unternehmen mit Ihren Mitarbeitern Zusatzvereinbarungen zum Arbeitsvertrag treffen. Wir beraten und unterstützen Sie in allen Fragen zur Kurzarbeit gerne.