Neben den zum Zivilrecht zugehörigen Spezialgebieten vertreten wir Sie selbstverständlich auch in allen Fragen, die unter das sog. allgemeine Zivilrecht fallen.
Aufgrund der vielfältigen Erfahrungen der in der Kanzlei tätigen Rechtsanwälte sind wir auch in diesen Fragen die richtigen Ansprechpartner. Wir beraten und vertreten Sie bei der Erstellung und Überprüfung von Verträgen. Ebenso stehen wir Ihnen zur Seite, wenn es um die Frage geht, wie man sich von einem Vertrag lösen oder wie verhindert werden kann, dass mein Gegenüber sich von dem Vertrag löst.
Selbstverständlich beraten und vertreten wir Sie auch dann, wenn es um die Geltendmachung von Ansprüchen aus Verträgen oder deren Abwehr geht.
Auch bei sonstigen Fragen zum allgemeinen Zivilrecht stehen wir Ihnen zur Seite. Es kann entscheidend sein, ob Ihnen ein Recht aufgrund Gesetz zur Seite steht. Diese Fragen überprüfen wir für Sie.
Das bieten wir (bitte beachten Sie, dass es nur um einen beispielhaften Ausschnitt aus unserem Leistungsspektrum handelt):
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