BGH – Kein Schadenersatz von Daimler wegen Thermofenster

Der BGH hat mit Urteil vom 13.07.202, Az. VI ZR 128/20 die Klage eines Kunden des Automobilherstellers Daimler zurückgewiesen. Der Kunde hatte dem Hersteller vorgeworfen, durch den Einbau eines sog. Thermofensters in verbotener Weise Einfluss auf das Emissionsverhalten des KFZ genommen zu haben. Nur durch diesen Eingriff, so der Kläger, konnten die gesetzlichen Grenzwerte eingehalten werden.

 

Der BGH ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Durch die Richter wurde bereits in der mündlichen Verhandlung klargestellt, dass im Unterschied nach ihrer Auffassung kein besonders verwerfliches Handeln vorliegen würde, was bei VW der Fall war.

 

Die Klage wurde an die Vorinstanz zurückverwiesen, da der Kläger noch weitere Manipulationen behauptet hat, die bisher nicht geprüft wurden. Schadenersatzforderungen gegen Daimler, alleine gestützt auf den Einbau eines Thermofensters haben nach diesem Urteil keine Erfolgsaussichten.

 

Zur Pressemitteilung des BGH geht es hier:

https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/2021126.html?nn=10690868

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