Zumindest vorläufig und mit sofortiger Wirkung hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg am 15.10.2020 (1 S 3156/20) entschieden, dass das Beherbergungsverbot außer Vollzug zu setzen sei, also nicht beachtet werden muss.
Mit der Regelung hatte die Landesregierung Baden- Württemberg verhindern wollen, dass Urlauber aus Landkreisen mit mehr als 50 Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohnern im sieben-Tageschnitt in Baden-Württemberg Urlaub machen. Abwenden konnte man dieses Verbot nur durch Vorlage eines negativen Corona-Tests.
Gegen diese Regelung haben sich die Kläger in dem vorliegenden Verfahren gewendet. Das Gericht hat die Regelung daraufhin außer Kraft gesetzt. Es dürfen also jetzt auch Urlauber aus Landkreisen mit über 50-Corona-Infizierten pro 100.000 Einwohner wieder Urlaub in Baden-Württemberg machen.