Laden eines privaten Hybridautos = Kündigungsgrund?

Nicht unbedingt, so sieht es jedenfalls das LAG Düsseldorf (Az. 8 Sa 244/23) in einem Verfahren welches am 19.12.2023 mit einem Vergleich beendet wurde. Der Arbeitnehmer hatte sein privates Hybridauto an einer 220 Volt Haushaltssteckdose bei dem Arbeitgeber aufgeladen. Als der Arbeitgeber davon Kenntnis erlangt hat wurde dem Arbeitnehmer fristlos gekündigt. Das LAG hat in der Verhandlung darauf hingewiesen, dass das Laden eines privaten KfZ grundsätzlich einen Kündigungsgrund darstellen würde, im konkreten Fall hätte es aber wohl eine Abmahnung getan.

 

Begründet hat das LAG seine Auffassung damit, dass der konkrete Ladevorgang gerade einmal Kosten in Höhe vom EUR 0,41 verursacht habe und außerdem das Laden von Fahrzeugen, für Arbeitnehmer nicht ausdrücklich verboten war. Aufgrund der Ausführungen hat man sich auf eine Beendigung zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist geeinigt, zusätzlich hat der Arbeitnehmer eine Abfindung erhalten.

 

Autor: Rechtsanwalt Sebastian Winter, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Spitalstr. 2a, 77652 Offenburg

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