Autor: Rechtsanwältin Claudia Heise
Wann müssen Geschenke, die Schwiegereltern dem jungen Paar machen, erstattet werden? Gleichgültig ist bei der jetzt vom Bundesgerichtshof entschiedenen Frage, ob das Paar verheiratet war oder in nichtehelicher Lebensgemeinschaft zusammen gelebt hat. Bei Geschenken, auch größeren Geldgeschenken z.B. für eine Immobilie, kann eine Rückzahlung nur dann verlangt werden, wenn die Beziehung „ungewöhnlich schnell“ wieder in die Brüche geht.
In allen anderen Fällen gilt tatsächlich die Redensart „geschenkt ist geschenkt“.
Jeder Schenker ist sich bewusst, dass Beziehungen nicht ewig halten werden. Dieses Risiko wird mit einer Schenkung eingegangen. Wer ein Grundstück verschenkt oder das Geld dafür, der hegt typischerweise und berechtigt die Erwartung, dass das Paar zumindest für einige Dauer es gemeinsam nutzt. Künftig gibt es nicht mehr gestaffelte Rückzahlungsbeträge sondern entweder ist das Geld/Geschenk ganz oder gar nicht zurückzuzahlen. Es kommt allein auf die Beziehungsdauer an. Ist diese ungewöhnlich schnell wieder beendet gewesen, dann kann das gesamte Geschenk zurückgefordert werden.