Dieselskandal – Gericht verurteilt Porsche zu Rücknahme von Porsche Cayenne Diesel

Das LG Stuttgart hat am 25.10.2018 (6 O 175/17) den Autobauer Porsche zur Rücknahme eines Porsche Cayenne Diesel und Erstattung des Kaufpreises, abzgl. einer Nutzungsentschädigung, verurteilt.

Nach Überzeugung des Gerichts verwendet der Autobauer in seinen Dieselfahrzeugen unzulässige Abschalteinrichtungen. Durch die Verwendung dieser Abschalteinrichtungen habe der Autobauer die Zulassungsbehörden über die Zulassungsfähigkeit der Fahrzeuge getäuscht.

Nach Ansicht des Gerichts hat für den Kläger die Gefahr bestanden, dass sein Fahrzeug durch das Kraftfahrtbundesamt stillgelegt wird. Das Gericht geht in seinem Urteil davon aus, dass der Kläger das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn ihm diese Gefahr, die durch die Verwendung der Abschalteinrichtung entstanden ist, bekannt gewesen wäre.

Der Kläger sei vor diesem Hintergrund so zu stellen wie er gestanden hätte, wenn er das Fahrzeug nicht gekauft hätte. Der Kaufpreis abzüglich einer Entschädigung für die Nutzung des Fahrzeugs in den zurückliegenden Jahren ist daher, gegen Rückgabe des Fahrzeugs, zu erstatten.

Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Autobauer kann noch gegen das Urteil vorgehen.

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