Zusammenziehen – Heiraten – Trennung!

Nicht gewusst und teuer bezahlt

  1. Endlich zusammenziehen

Lebensträume erfüllen, gemeinsam ein Haus bauen, zusammen einen Kredit aufnehmen.
Wozu braucht es Verträge? Wir verstehen uns doch gut!

Was so beginnt, wird später nicht selten bitter bereut – und teuer bezahlt. Ohne vertragliche Regelungen drohen im Trennungsfall langwierige Gerichtsverfahren, manchmal Verarmung. Wer bleibt in der Immobilie? Wer zahlt wen und in welcher Höhe aus? Was geschieht mit den laufenden Krediten – vorausgesetzt, die Banken spielen überhaupt mit?

Häufig bringen die Partner unterschiedliche Eigenleistungen und Kapitalbeträge ein. Wie werden diese berücksichtigt? Manchmal haben Eltern ein Grundstück zur Verfügung gestellt oder Bauleistungen übernommen. Hier braucht es klare, rechtliche Lösungen, die im Rahmen einer anwaltlichen Beratung individuell entwickelt und rechtssicher gestaltet werden, z.B. durch zusätzliche Sicherungen im Grundbuch wie ein Wohnrecht oder Nießbrauch.

Fehlen solche Regelungen, enden Konflikte schnell vor Gericht. Nicht verheiratete Paare genießen keine familienrechtlichen Privilegien – rechtlich handelt es sich um eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (BGB-Gesellschaft), die im Streitfall entsprechend abgewickelt wird, was oft zur Teilungsversteigerung führt.

  1. Wir heiraten!

Die Hochzeitsplanung ist heute eine logistische Herausforderung. Für die vermeintlich unromantische Frage nach den rechtlichen Folgen der Ehe bleibt kaum Zeit. Dabei hätte schon eine Erstberatung im Familienrecht vielen Paaren die Augen geöffnet – und späteren Ärger vermieden oder zumindest realistische Erwartungen geschaffen.

Das hat nichts mit Misstrauen zu tun. Im Gegenteil: Rechtliche Klarheit sichert die Partnerschaft ab. Eine Beziehung ist umso stabiler, je solider ihr Fundament ist. Dazu gehört zu wissen, was das Anfangs- und Endvermögen im Eherecht ist, wie Erbschaften behandelt werden und dass ohne ehevertragliche Regelung die während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften im Scheidungsfall hälftig geteilt werden. Auch der Zugewinn wird dann detailliert und oft streitanfällig berechnet.

Die anwaltliche Praxis zeigt trotz aller Informationsangebote bis heute ein klares Bild: Spätestens bei der Trennung, wenn erstmals überschlägig gerechnet wird, gehen einem der Ehepartner die Augen auf – nicht selten fließen Tränen. Mitunter ist eine zweite Ehe finanziell kaum noch möglich. Wer möchte einen Mann oder eine Frau heiraten, dessen Rentenkonto leer ist und der kaum noch Chancen hat, wirtschaftlich wieder auf die Beine zu kommen, weil die Erwerbsbiografie fast abgeschlossen ist? Ganz zu schweigen von der Lebensleistung, die häufig vollständig in eine gemeinsame Immobilie geflossen ist.

Ein Ehevertrag hätte hier oft Wunder gewirkt: als stabiles Fundament, mit klarer Unterhalts- und Altersabsicherung und als wirksames Mittel zur Vermeidung späterer Konflikte.

  1. Der letzte Urlaub, das letzte Weihnachtsfest:
    Es hilft nichts – wir lassen uns scheiden.

Doch vor der Scheidung steht die Trennung. Wer soll oder muss aus der Ehewohnung ausziehen? Vielen ist nicht bewusst, dass es dabei nicht auf die Eigentumsverhältnisse ankommt. Eigentum entscheidet nicht darüber, wer während der Trennungszeit – also bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens – in der Wohnung verbleiben darf.

Im Streitfall entscheidet darüber ein Gericht nach familienrechtlichen Maßstäben und unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder. Ob es später zu einer Zwangsversteigerung kommt, hängt häufig ebenfalls davon ab, ob Eheverträge existieren. Fehlen sie, bleibt diese drastische Lösung oft der einzige Ausweg. Alternativ drohen langwierige und kostspielige Zugewinnausgleichsverfahren, in denen beide Seiten anwaltlich vertreten sein müssen.

Weitere Konfliktfelder sind der Aufenthaltsort der Kinder und die Frage des Unterhalts. Diese Themen sind hoch emotional und führen selten zu schnellen, vernünftigen und familiengerechten Lösungen. Was gehört eigentlich wem? Darf man Gegenstände „großzügig wegwerfen“, nur weil sie unangenehme Erinnerungen wecken? Davor kann nur dringend gewarnt werden. Ebenso wenig dürfen sofort die Schlösser ausgetauscht werden.

Wie hilfreich ist es in dieser Situation, auf ein Regelungspaket – einen Ehevertrag – zurückgreifen zu können, das zu einem Zeitpunkt geschlossen wurde, als Loyalität und gemeinsame Werte noch Bestand hatten.

  1. Das Trennungsjahr – jetzt zählt schnelles Handeln

Hat das Trennungsjahr begonnen, ist zügiges und besonnenes Agieren entscheidend. Die verbleibenden Ressourcen an Vernunft und Wohlwollen sollten genutzt werden, um eine Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung zu erarbeiten – eine Art modifizierter Ehevertrag, zugeschnitten auf die Trennungssituation.

Trotz verletzender Auseinandersetzungen, oft zusätzlich belastet durch neue Partner, sollten beide Ehegatten möglichst früh an einen Tisch kommen. Ziel ist es, im Sinne der Familie Lösungen zu finden, die zumindest einen Teil dessen bewahren, was gemeinsam aufgebaut wurde.

Eine solche Vereinbarung ist Gold wert. Sie vermeidet aufwändige Gerichtsverfahren mit zwei Anwälten, die nicht nur kostenintensiv sind, sondern häufig auch emotional den endgültigen Bruch herbeiführen und dauerhaft Familienbande zerstören. Mit Fingerspitzengefühl und fachkundiger Begleitung lassen sich oftmals tragfähige Kompromisse finden und die Zukunft zumindest etwas gerechter gestalten.

Ist die Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung erst einmal unterzeichnet, wird das eigentliche Scheidungsverfahren zur Formalie. Die Gemüter beruhigen sich, und nach dem Scheidungstermin können beide unbelastet nach vorne schauen, sich noch einmal etwas neu aufbauen und ihrem Leben wieder Sinn und Perspektive geben.

Fazit

Ob Zusammenziehen, Heiraten oder Trennen – vieles läuft emotional, und oft ohne rechtliche Struktur. Gerade in Vermögensfragen kann dies teuer werden. Eine rechtzeitige anwaltliche Beratung schützt nicht nur vor unschönen Überraschungen, sondern schafft auch ein solides Fundament – für die Partnerschaft, für die gemeinsame Zukunft und im Fall der Fälle für eine faire Trennung.
Nutzen Sie unsere Erfahrung – wir beraten Sie kompetent, verständlich und individuell.

Autorin: Claudia Heise, Rechtsanwältin, Mediatorin, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Hauptstr. 83a, 77652 Offenburg

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