Der richtige Zeitpunkt für die wichtigsten Dokumente ist immer JETZT – denn das Leben kann sich oft in Sekunden ändern.
Zu den wichtigsten Dokumenten, die jeder in der Schublade haben sollte gehören das Testament, die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und bei minderjährigen Kindern die Sorgerechtsverfügung.
Testamentsgestaltung
Egal ob Partnerschaft mit oder ohne Trauschein, Patchworkfamilie, eigene Kinder oder kinderlos, ein Testament ist in den meisten Fällen sinnvoll. Spätestens wenn gewisse Vermögenswerte (z.B. Immobilie) vorhanden sind. Denn ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge und das ist in den allermeisten Fällen nicht gewünscht.
-Als Ehepartner erbt man niemals alleine, wenn es kein Testament gibt !
Gibt es Kinder, so erben der überlebende Ehepartner und die Kinder gemeinsam und bilden eine Erbengemeinschaft.
Aber auch wenn es keine Kinder gibt, erbt der längerlebende Ehepartner nicht alleine, sondern möglicherweise mit Verwandten des Verstorbenen wie z.B. den Eltern, Geschwistern usw.. Auch hier entsteht eine Erbengemeinschaft.
Entscheidungen innerhalb einer Erbengemeinschaft können nur von allen Miterben gemeinsam getroffen werden. Eine Erbengemeinschaft bringt oftmals jahrelangen Streit um das Erbe mit sich. Der überlebende Ehepartner, der die Nachlassimmobilie bewohnt, kann gezwungen sein auszuziehen und das Haus oder die Wohnung zu verkaufen.
Bei minderjährigen Kindern heißt das auch, dass die Verwaltung und Entscheidung rund um die Nachlassimmobilie erschwert wird. Der überlebende Ehegatte kann diese Entscheidung nicht alleine für das minderjährige Kind treffen. Es wird ein fremder Dritter vom Gericht bestellt, um die Kinder in Sachen Erbe zu vertreten.
-Kein Trauschein – kein Erbe !
Ohne Testament erhält der Partner ohne Trauschein nichts und hat keinerlei Anspruch auf das Erbe. Es besteht auch kein Anspruch auf den Pflichtteil Stattdessen kommen die gesetzlichen Erben wie Kinder, Eltern oder Geschwister zum Zuge.
-Das Gesetz berücksichtigt die Bedürfnisse von Patchworkkonstellationen nicht !
Bei Stieffamilien, die kein Testament haben, hängt es vom reinen Zufall ab, wie sich das Vermögen im Todesfall verteilt. Die gesetzliche Erbfolge benachteiligt oft die Kinder des zuerstversterbenden Ehepartners.
Die gesetzliche Erbfolge führt bei nicht ausschließlich gemeinsamen Kindern häufig zu einem nicht gewollten Ergebnis. Stiefkinder sind nicht erbberechtigt, denn gesetzlich erben nur leibliche und adoptierte Kinder. Stirbt der Stiefelternteil geht das Stiefkind ohne Testament leer aus, selbst wenn es jahrelang Teil der Familie war. Alternativ kann eine Adoption das Erbrecht sichern.
Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer rechtliche, finanzielle oder medizinische Angelegenheiten regeln darf. Durch die Vorsorgevollmacht wird sichergestellt, dass eine Person des Vertrauens handeln kann, wenn man selbst aufgrund von Krankheit, Unfall oder physischer Abwesenheit nicht mehr dazu in der Lage ist.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung regelt, wie man in einer medizinisch ausweglosen Situation, ohne Hoffnung auf Besserung des Zustandes behandelt werden möchte.
Man legt klar und deutlich Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung fest, ob z.B. eine künstliche Beatmung, eine Magensonde oder eine Organspende nach dem Tod oder vieles weitere gewollt ist.
Sorgerechtsverfügung
Durch eine Sorgerechtsverfügung kann man festlegen, wer sich um die minderjährigen Kinder kümmern soll, wenn den sorgeberechtigten Eltern etwas zustoßen sollte. In solchen Fällen geht das Sorgerecht nicht automatisch auf einen Verwandten über. Mit einer Sorgerechtsverfügung wird sichergestellt, dass das Kind von Menschen umsorgt wird, die es liebt und denen es vertraut.
Wir beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Aspekten und verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten. Im Anschluss erstellen wir, unter Berücksichtigung individueller Bedürfnisse der Familie, maßgeschneiderte Vorsorgedokumente.
Autorin: Lisa-Katharina Köster, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht, Testamentsvollstreckerin, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Hauptstr. 83a, 77652 Offenburg