Mit der richtigen Taktik durch das Trennungs- und Scheidungsverfahren

So wird mit den Konten oder der Immobilie verfahren

Taktisches Vorgehen im Trennungs- und Scheidungsverfahren bringt rechtliche Vorteile, sichert Ansprüche, erspart Kosten und zahlt sich in jeder Hinsicht aus. Zunächst sollte man sich allerdings gut beraten lassen und dann – in Absprache mit seinem Rechtsbeistand – die nachfolgenden Schritte in Angriff
nehmen:

◼ Trennungszeitpunkt: Die Dokumentation des Trennungszeitpunktes durch ein Anwaltsschreiben erspart spätere Auseinandersetzungen über den Trennungszeitpunkt, der für eine Reihe von Anspruchsgrundlagen maßgeblich ist. Sind gemeinsame Kinder vorhanden, ist zu dokumentieren welcher Elternteil die Kinder betreut, da sich mit der Trennung auch das Vertretungsrecht für die gemeinsamen Kinder ändert. Sollen später Unterhaltsansprüche geltend gemachten werden, müssen sich die Kinder bei dem entsprechenden Elternteil in Obhut befunden haben – von ihm  also betreut worden sein. Lebt die Familie in einer gemeinsamen Immobilie oder Ehewohnung getrennt, kann es hier schnell zu unterschiedlichen Auffassungen kommen.

◼ Zugewinn: Obwohl der Zugewinnausgleich erst zu einem späteren Zeitpunkt berechnet und ausgeglichen wird, ist es strategisch vorteilhaft, bereits mit der Trennung

▸Ausgabebelege zu sammeln, um später den Verbleib des Vermögens zu beweisen und sich gegen den Vorwurf einer illoyalen Vermögensminderung erfolgreich zur Wehr setzen zu können

▸ Auskunft über den Bestand des Vermögens zum Trennungszeitpunkt zu verlangen und damit eine Beweislastumkehr zu erreichen. Möglich ist dies nur, sofern der Trennungszeitpunkt feststeht.

▸ Gemeinsame Immobilie: Schnellstmöglich ist zu klären, wer die Immobilie künftig nutzt und welchen Ausgleich (Gesamtschuldnerausgleich/Nutzungsentschädigung) der Ehepartner hierfür erhält. Bei einem Verkauf sind die Banken zu beteiligen, wegen der Aufstockung von Krediten beziehungsweise
der Entlassung aus dem gemeinsamen Kredit. Bloßes Zuwarten lässt unnötig Kreditraten auflaufen mit der Folge, dass bei einer Teilungsversteigerung oder Zwangsversteigerung unter Wert verkauft  werden muss.

Steuerlich ist zu beachten,  dass ein Gewinn gemäß § 23 EStG versteuert werden muss.

◼ Die Konten: Mit der Trennung sind gemeinsame Konten gleichfalls zu trennen. Auf ein neues eigenes Konto werden dann sämtliche Eingänge umgeleitet. Bei Girokonten könnte der Ehepartner sonst weiterhin Guthaben abheben oder sogar den Dispositionskredit in Anspruch nehmen. Sämtliche Kontovollmachten sind zu widerrufen und zu löschen.

◼ Krankenversicherung: Zwar bleibt die Familienversicherung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung während der Trennungszeit bestehen, Eigen-Einkünfte können allerdings zu einer eigenen Krankenversicherungspflicht führen! Hier reichen schon EUR 425,00 beziehungsweise EUR 450,00 bei einem Minijob. Unterhaltszahlungen werden beim  begrenzten Realspiltting hinzugerechnet.

◼ Steuerklasse: Der Steuerklassenwechsel ist beim ersten Jahreswechsel nach der Trennung vorzunehmen. Entsprechend ändert sich dann die Unterhaltsberechnung. Durch rechtzeitige Überstellung der Neuberechnung kommt es nicht erst zu Unterhaltsrückständen oder Fehlbeträgen.

◼ Trennungsjahr und Unterhalt: Mit Ablauf des Trennungsjahres ist der Unterhaltsberechtigte verpflichtet, einer eigenen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Hierauf sollte so frühzeitig  wie möglich hingewiesen werden, um spätestens mit Ablauf des Trennungsjahres die Erwerbstätigkeit zu beginnen. Bei einer kurzen Ehe kann sogar ein früherer Eintritt ins Arbeitsleben geschuldet sein. Während bei einer langen Ehe unter Umständen damit noch zugewartet werden darf. Anders sieht es aus, wenn gemeinsame Kinder betreut werden. Der Ablauf des Trennungsjahres hat auch Auswirkungen auf den anzusetzenden Wohnwert für die genutzte gemeinsame Immobilie. Geschuldet wird nunmehr der objektive Wohnwert, was allerdings auch schon früher der Fall sein kann, nämlich sobald das endgültige Scheitern der Ehe feststeht – zum Beispiel durch Stellung eines Scheidungsantrages.

◼ Zustellung des Scheidungsantrages: Die Zustellung des Scheidungsantrags markiert die Stichtage für den Versorgungsausgleich und den Zugewinnausgleich. Außerdem besteht jetzt ein Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Altersvorsorgeunterhalt. Auch erbrechtlich ist der Zeitpunkt von Bedeutung:
der Antragsgegner wird von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen. Taktisch ist daher zu überlegen, ob selbst ein eigener Scheidungsantrag gestellt wird – um seinerseits auch den Ehepartner von der Erbfolge auszuschließen.

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