Wegfall d. Arbeitgeberbeitrags zur Arbeitslosenversicherung bei Beschäftigten

Vom 01.01.2017 bis 31.12.2021 entfällt der Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die bereits die Regelaltersgrenze erreicht haben, aber trotzdem weiter arbeiten. Damit soll die Attraktivität der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer/-innen steigen.

Die Bezieher einer Vollrente sind weiterhin versicherungsfrei, auch wenn sie weiter arbeiten, sie können aber freiwillig Rentenversicherungsbeiträge zahlen und erwerben hierdurch zusätzliche Rentenanwartschaften, um später eine höhere Rente zu erhalten.

Die Bezieher einer vorzeitigen Rente sind weiterhin voll versicherungspflichtig.

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