Wann müssen Eltern eine zweite Ausbildung finanzieren?

Nach der Entscheidung des OLG Hamm müssen Eltern ihrem Kind zwar eine angemessene Ausbildung für einen Beruf finanzieren, der den Begabungen und Neigungen entspricht. Findet das Kind in diesem erlernten Beruf nach Abschluss der Ausbildung keine Arbeitsstelle, so sind die Eltern auch bei guten wirtschaftlichen Verhältnissen grundsätzlich nicht verpflichtet, dem Kind eine weitere berufliche Ausbildung zu finanzieren (vgl. Beschluss vom 15.05.2018).

Das Risiko einer Nichtbeschäftigung haben die Eltern grundsätzlich nicht zu tragen.

Stellt sich nach Vollendung der Ausbildung heraus, dass die Anstellungsaussichten ungünstig sind und verwirklicht sich eine solche Prognose im späteren Berufsleben, so tragen die Eltern kein allgemeines Arbeitsplatzrisiko. Es ist vielmehr so, dass Volljährige nach Abschluss ihrer Ausbildung primär selbst für ihren Unterhalt sorgen und jede Arbeitsstelle annehmen müssen – d.h. auch außerhalb ihres erlernten Berufs. Das gilt selbst dann, wenn in dem ursprünglich erlernten Beruf tatsächlich eine Beschäftigung und damit auch ein Verdienst nicht mehr besteht.

Eine andere Beurteilung könnte sich höchstens aus gesundheitlichen oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen ergeben.

Zurück zu den News