Auch das Landgericht München I hat sich mit der Frage der Wirksamkeit eines Widerrufs bei einem finanzierten Auto zu beschäftigen. Ähnlich wie die Entscheidungen der Landgerichte Arnsberg, Berlin und Ellwangen hat das Landgericht München I die Wirksamkeit des Widerrufs bejaht, weil die im Vertrag enthaltenen Informationen nicht ausreichend waren.