Landgericht München I, Urteil vom 09.02.2018 (Az. 29 O 14138/17)

Auch das Landgericht München I hat sich mit der Frage der Wirksamkeit eines Widerrufs bei einem finanzierten Auto zu beschäftigen. Ähnlich wie die Entscheidungen der Landgerichte Arnsberg, Berlin und Ellwangen hat das Landgericht München I die Wirksamkeit des Widerrufs bejaht, weil die im Vertrag enthaltenen Informationen nicht ausreichend waren.

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