Landgericht Ellwangen, Urteil vom 25.01.2018 (Az. 4 O 232/17, nichts rechtskräftig)

In dem vom Landgericht Ellwangen zu entscheidenden Fall ging es um einen Gebrauchtwagen, den der Kläger finanziert hatte. Für das Fahrzeug hatte der Kläger eine Anzahlung in Höhe von 5.000 € bezahlt. Aufgrund der wirksamen Widerrufserklärung war der Finanzierungsvertrag komplett rückabzuwickeln. Konkret wurde die Beklagte verurteilt, gegen Rückgabe des Autos einen Betrag i.H.v. 14.114,38 € nebst Zinsen (Anzahlung sowie Zins- und Tilgungsleistungen) zurückzuerstatten.

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