Kindergartenwechsel und Kindeswohl

Das OLG Hamm hat kürzlich entschieden, dass der Wechsel eines Kindergartens nach der Eingewöhnung des Kindes in den Kindergarten regelmäßig nicht dem Kindeswohl entspricht (Beschluss vom 25.05.2018).

 Auch wenn ein in Wohnortnähe gelegener Kindergarten im Hinblick auf die kürzeren Wege und Fahrtzeiten Vorteile hat, so ist die Entscheidung ausschließlich am Kindeswohl und nicht an den Interessen der Eltern auszurichten. Deshalb kommt es auch nicht darauf an, ob die Eltern bei einem arbeitsnahen Kindergarten schneller vor Ort sein können. Ein weiteres Argument kann die Beibehaltung der bestehenden Umgangsregelung sein. Allerdings treten diese Umstände insgesamt in den Hintergrund, wenn aufgrund von Zeitablauf und einer erfolgten Eingewöhnung in den Kindergarten ein Wechsel nicht mehr dem Wohl des Kindes entspricht. Letztendlich kommt es immer auf die Gegebenheiten des Einzelfalls an und eine Abwägung und Ausbalancierung der kindlichen Bedürfnisse.

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