Eltern dürfen mit den Ersparnissen der Kinder nicht die Fahrstunden finanzieren

Im Rahmen der elterlichen Sorge sind die Eltern auch verpflichtet, das Vermögen der Kinder angefangen vom Inhalt der Spardose zu betreuen und zu verwalten.

Den Eltern ist es weder gestattet, das Kindesvermögen zur Finanzierung des eigenen Hauses zu verwenden, noch zur Finanzierung des Führerscheins. Selbst ein Einverständnis des Kindes mit der Verwendung seines Sparbuchguthabens ist vor Eintritt der Volljährigkeit unwirksam.

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