Die Arbeitswelt wird digital. Das Arbeitszeugnis auch?

Nein, zumindest nicht in der Form, dass Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis in digitaler Form erteilen dürfen. Es ist zwar mittlerweile gängige Praxis, dass für Bewerbungen Zeugnisse gescannt und als pdf versendet werden, Arbeitgeber müssen die Arbeitszeugnisse aber stets „analog“ erteilen.

 

Die gesetzliche Regelung hierzu findet sich in § 109 Abs. 3 GWO, der weiterhin vorschreibt, dass Arbeitszeugnisse im Original unterschrieben werden müssen. Damit ist eine eingescannte Unterschrift oder eine elektronische Signatur weiterhin nicht zulässig.

 

Für Arbeitgeber heißt das, Zeugnisse müssen weiterhin ausgedruckt und unterschrieben werden und Arbeitnehmer müssen sich nicht mit digitalen Zeugnissen zufriedengeben.

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