Ab 01.01.2017 tritt das neue BTHG = Bundesteilhabegesetz in Kraft für Menschen, die aufgrund von wesentlichen gesundheitlichen Beeinträchtigungen nur eingeschränkte Teilhabemöglichkeiten haben mit u.a. folgenden Änderungen:
- Verbesserung der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen in Betrieben und Dienststellen
- Herabsetzung des Schwellenwerts für Freistellung der Vertrauensperson von 200 auf 100 Arbeitnehmer im Betrieb
- Eine ohne die Beteiligung einer im Betrieb vorhandenen Schwerbehindertenvertretung (zusätzlich zur Betriebsratsanhörung!) ausgesprochene Kündigung ist unwirksam!!