Autor: Rechtsanwältin Claudia Heise
In einem Testament können vielfältige Regelungen getroffen werden, die über den Verbleib des Nachlasses hinausgehen. Sie dürfen jedoch nicht sittenwidrig sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn eine Mutter in ihrem Testament festlegt, dass die Tochter nur dann in dem vererbten Haus weiterleben darf, wenn sie ihrem Partner ein Hausverbot erteilt.
Hier vererbte die Mutter ihrer Tochter und ihrer Enkelin ihr Mehrfamilienhaus, in dem alle lange zusammen gelebt hatten. In dem Haus ging der langjährige Lebensgefährte, der selbst in der Nachbarschaft eine Wohnung besaß, ein und aus, nahm Reparaturen vor und war in die Familie integriert. Nun sollten Tochter und Enkelin als Erbinnen ihm untersagen, das Grundstück künftig zu betreten. Überwacht werden sollte diese Anordnung von einem Testamentsvollstrecker. Im Falle der Missachtung drohte der Verkauf der Immobilie.
Das Landgericht Bochum hat nun in seiner Entscheidung vom 29.4.2021 (8 O 486/20) festgestellt, dass eine solche Anordnung gegen die guten Sitten verstößt und damit unwirksam ist.
Autorin: Claudia Heise, Rechtsanwältin, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Spitalstr. 2a, 77652 Offenburg