Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat: versicherte, die 1952 geboren sind und für die keine Sonderregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenzer mit 65 Jahren und 6 Monaten, für die nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze schrittweise um je einen bzw. zwei Monate.
Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt damit die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.