Anhebung der Altersgrenzen: Rente mit 67 Jahren

Im Zuge der schrittweisen Anhebung des Renteneintrittsalters in der gesetzlichen Rentenversicherung steigen die Altersgrenzen um einen weiteren Monat: versicherte, die 1952 geboren sind und für die keine Sonderregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenzer mit 65 Jahren und 6 Monaten, für die nachfolgenden Jahrgänge erhöht sich die Regelaltersgrenze schrittweise um je einen bzw. zwei Monate.

Erst für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt damit die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren.

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