Wollen Sie, dass der geschiedene Ex-Partner nach Ihrem Versterben etwas von Ihrem Vermögen bekommt?
Das geht – und kann passieren, wenn Sie keine Vorkehrungen getroffen haben, die Sie rechtlich absichern.
Was ist passiert?
Mona verstarb plötzlich. Sie war geschieden. Mona hat eine acht Jahre alte Tochter, Lea, welche Alleinerbin wird. Der Kontakt zu ihrem Ex-Mann und Vater von Lea war schlecht und beschränkte sich auf das Nötigste. Nach Monas Tod bekommt der Vater das alleinige Sorgerecht für Lea. Der Vater bestimmt somit auch über vermögensrechtliche Angelegenheiten, das heißt, er bekommt Zugriff auf das Vermögen von Lea.
Wenn man in Trennung oder Scheidung lebt oder schon jahrelang geschieden ist, ist man ohne entsprechende Regelung davor nicht geschützt.
Zu beachten ist auch der allerschlechteste Fall: Stirbt die Mutter und später auch das Kind, bevor es verheiratet ist oder eigene Kinder hat, dann wird der Vater bzw. Ex-Mann Alleinerbe!
Was kann man tun?
Autorin: Lisa-Katharina Köster, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht und Erbrecht, Testamentsvollstreckerin, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Spitalstr. 2a, 77652 Offenburg