Autor: Rechtsanwältin Claudia Heise
Gelingt im Anschluss an eine Trennung der regelmäßige Umgang mit den Kindern nicht, kommt es nicht selten zwischen den Eltern zu langjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen, massiven Vorwürfen und gegenseitigen Beschuldigungen.
In einem solchen Fall griff das Jugendamt ein und brachte die Kinder temporär in einer Jugendhilfeeinrichtung, nämlich in einer Wochengruppe, unter. Die Eltern hatten abwechselnd am Wochenende ein Besuchsrecht.
Sanktionierung der Eltern ist nicht das Ziel sorgerechtlicher Entscheidungen entschied das OLG Frankfurt (Beschluss vom 29.1.2025, Az. 1UF 186/24).
Bei der Wahl seiner Mittel müsse das Jugendamt sämtliche gebotenen und verhältnismäßigen Mittel prüfen, um die Gesamtsituation der Kinder zu verbessern. Dabei sind Entwicklungsrisiken ebenso zu beachten wie die Gefahr einer Entwurzelung durch die Herausnahme aus der Familie und dem sozialen Umfeld.
Kindesschutzrechtliche Maßnahmen durch das Jugendamt sind streng am Kindeswohl zu orientieren.
Der Ausgleich persönlicher Defizite der Eltern oder die Sanktionierung vermeintlichen Fehlverhaltens hat nach Auffassung des OLG Frankfurt weder Maßstab noch Ziel einer Sorgerechtsentscheidung zu sein.
Autorin: Claudia Heise, Rechtsanwältin, Mediatorin, Kanzlei77 – Kanzlei Dr. Braun GmbH, Hauptstr. 83a, 77652 Offenburg