Familienrecht: Das Aus der Ehe – was passiert, wenn’s passiert?
»…bis dass der Tod uns scheidet.« So oder ähnlich geben sich die meisten Ehepaare das Ja-Wort. Doch was passiert, wenn die Ehe nicht mehr funktioniert? Hier Antworten auf die wichtigsten Fragen: Wann kann eine Ehe geschieden werden? Die Ehe kann nur durch eine gerichtliche Scheidung aufgelöst
werden. Dies setzt einen Scheidungsantrag und das Scheitern der Ehe voraus. Das Scheitern wird im Normalfall angenommen, wenn die Beteiligten seit mindestens einem Jahr keine Lebensgemeinschaft mehr bilden und auch nicht mehr zu erwarten ist, dass die Lebensgemeinschaft wieder hergestellt wird (Trennungsjahr). Die Ehe kann nach Ablauf des Trennungsjahres auch gegen den Willen eines der Eheleute geschieden werden und muss nicht von beiden gleichermaßen gewünscht werden.
Nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Misshandlung oder Erniedrigung, ist die Einhaltung des Trennungsjahres nicht erforderlich. Hier spricht man von einer Härtefallscheidung.
Wie muss eine Trennung aussehen? Der Beginn des Trennungsjahres muss beim Scheidungsantrag nachgewiesen werden. Eine Trennung hat vor Gericht nur dann Bestand, wenn sie auch gelebt wird. Während des Trennungsjahres darf keine häusliche oder wirtschaftliche Gemeinschaft zwischen
den Eheleuten bestehen. Man spricht von der sogenannten »Trennung von Tisch und Bett«. Die Trennung kann auch in der gemeinsamen Wohnung vollzogen werden.
Kann der Scheidungsantrag ohne Rechtsanwalt bei Gericht eingereicht werden? Nein. Der Scheidungsantrag selbst kann nur durch einen Rechtsanwalt beim zuständigen Amtsgericht eingereicht werden. Das Gericht stellt diesen Scheidungsantrag dann dem anderen Ehegatten zu, sobald vorab die
Gerichtskosten bezahlt wurden oder der Antragsteller Verfahrenskostenhilfe erhält.
Können wir uns durch einen gemeinsamen Anwalt scheiden lassen? Ein Rechtsanwalt ist immer und gerade in Familiensachen ein sogenannter Beteiligtenvertreter, das heißt, er vertritt die Interessen immer nur seiner Partei. Das kann bei Ehegatten nur einer von beiden sein. Allerdings ist es möglich,
dass ein Ehegatte seinen Rechtsanwalt hat und der andere keinen. Diese Konstellation ist nur möglich, wenn der Ehegatte,der nicht durch einen Anwalt vertreten wird, keine Anträge im Rahmen des Scheidungsverfahrens stellt. Entsprechend stellt dann nur der anwaltlich vertretene Ehegatte den Scheidungsantrag. Die Zustimmung zur Scheidung kann der andere Ehegatte dann ohne anwaltliche Vertretung erklären.
Was wird im Rahmen eines Scheidungsverfahrens geregelt? Familienrechtliche Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit einer Scheidung geregelt werden, nennt man Folgesachen. Mit einem Scheidungsverfahren wird automatisch der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften,der sogenannte Versorgungsausgleich, geregelt, sofern die Ehezeit mehr als drei Jahre betrug. Für mit der Scheidung einhergehende Themen wie beispielsweise Trennungsunterhalt, der nacheheliche Unterhalt, das Sorgerecht oder der Umgang mit gemeinsamen Kindern müssen
weitere gerichtliche Anträge gestellt werden.
Was kostet eine Scheidung? Das Gericht orientiert sich an den Nettogehältern der Eheleute sowie an den Vermögenswerten, die sie in der Ehe erworben haben. Werden im Rahmen der Scheidung Folgesachen geltend gemacht, handelt es sich bei jeder dieser Folgesachen um eigenständige Angelegenheiten, die erhöhende Gerichts- und Rechtsanwaltskosten hervorrufen.
Wie lange dauert ein Verfahren? Sind sich die Eheleute bereits über sämtliche Belange einig – einvernehmliche Scheidung – sodass, außer dem Versorgungsausgleich, nichts weiter vor Gericht zu regeln ist, so erfolgt die Scheidung innerhalb von wenigen Monaten. Die Dauer des Scheidungsverfahrens kann sich jedoch über Jahre hinwegziehen, sollten Folgesachen anhängig gemacht werden. Über den Scheidungsantrag wird dann erst entschieden, wenn über alle anderen Folgesachen ebenfalls entschieden ist.
Wie erzielt man eine einvernehmliche, schnelle Scheidung? Die Eheleute können ihre Verhältnisse durch einen Ehevertrag regeln. Das Gesetz lässt hierzu Vereinbarungen über den Güterstand, den Versorgungsausgleich, den Trennungsunterhalt, den nachehelichen Unterhalt, den Kindesunterhalt sowie das Sorgerecht zu. Im Vertrag können auch Regelungen zum Erbrecht mit aufgenommen werden. Ein Ehevertrag muss allerdings in den meisten Fällen bei gleichzeitiger Anwesenheit beider Ehegatten vor einem Notar geschlossen werden. Ein solcher Vertrag kann vor oder während der Ehe sowie nach der Trennung geschlossen werden.
Wird ein Vertrag zwischen den Eheleuten nach deren Trennung geschlossen, wird dieser als Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bezeichnet. Um die Unwirksamkeit von Vereinbarungen zu vermeiden, sind bei der Gestaltung die Prüfungskriterien der Rechtsprechung genauestens zu beachten.
Was bedeutet Zugewinnausgleich? Soweit die Beteiligten miteinander verheiratet sind und keine anderweitige notarielle Vereinbarung geschlossen haben, leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand, das heißt die Regelung über den Zugewinn findet Anwendung. Der Zugewinn ist der Betrag, um den das Endvermögen eines Ehegatten, dessen Anfangsvermögen übersteigt. Dabei ist für das Anfangsvermögen der Hochzeitstag maßgeblich und für das Endvermögen der Tag, an welchem dem anderen Ehegatten durch das Gericht der Scheidungsantrag zugestellt wurde.Derjenige Ehepartner mit dem
geringeren Zugewinn kann von dem Ehegatten mit dem höheren Zugewinn einen Ausgleich verlangen.
Bekommt man automatisch nach der Trennung Trennungsunterhalt? Ein Ehegatte kann ab der Trennung bis zur Rechtskraft der Scheidung Trennungsunterhalt verlangen. Den Anspruch auf Trennungsunterhalt muss jeder selbst geltend machen und diesen gegebenenfalls durch ein gerichtlichesVerfahren einklagen. Bei der Berechnung des Trennungsunterhalts ist dann aus den jeweiligen Einkommen der Ehegatten das sogenannte eheprägende Einkommen zu ermitteln. Es ist wichtig, dass der Trennungsunterhalt direkt nach der Trennung geltend gemacht wird, da eine rückwirkende Einforderung nicht möglich ist.
Kann auch nach der Rechtskraft der Scheidung Unterhalt verlangt werden? Auch nach der rechtskräftigen Scheidung kann der wirtschaftlich schwächere Ehegatte Unterhalt verlangen. Zum Zeitpunkt der Scheidung müssen besondere Gründe vorliegen, die im Gesetz genau definiert sind. Der häufigste Fall ist die Betreuung gemeinsamer kleiner Kinder. Daneben gibt es weitere Unterhaltsgründe wie zum Beispiel Krankheit oder Ausbildung. Grundsätzlich stellt der Gesetzgeber nach der Scheidung die Eigenverantwortlichkeit in den Vordergrund, das heißt, dass jeder für sich und sein Einkommen
selbst verantwortlich ist.