Anforderungen an Nebenkostenabrechnung und der Nachweis des Verbrauchs durch den Vermieter

Betriebs- und Nebenkosten sind ein häufiger Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter. Insbesondere bei stark angestiegenen Nebenkosten im Vergleich zu den Vorjahren stellen sich Mieter oft die Frage, woraus diese Steigerungen resultieren.

Hierzu hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 07.02.2018 (Az. VIII ZR 189/17) entschieden, dass bei der Frage der richtigen Erhebung von Nebenkosten, der Mieter nachvollziehbare Anhaltspunkte vorbringen muss, wenn er meint, die Kosten seien falsch oder zu hoch angesetzt. Hierfür kann der Mieter Einsicht in die Abrechnungsunterlagen und –belege nehmen. Ausdrücklich bejahte der Bundesgerichtshof auch das Recht des Mieters, Einsicht in die Unterlagen von Nachbarn eines gemeinsam vermieteten Hauses zu nehmen, um seine Kosten mit den Kosten der anderen Bewohner vergleichen zu können. Denn so wird es dem Mieter ermöglicht, die Angemessenheit seiner Nebenkosten anhand der Kosten der anderen Mieter / Bewohner, nachzuvollziehen.

Weiter hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass der Mieter stets ein Einsichtsrecht in die Abrechnungsunterlagen hat und hierfür kein besonderes Interesse benötigt. Solange sich der Vermieter weigert, dem Mieter die erbetene Einsicht in die Unterlagen zu gewähren, kann der Mieter Nachzahlungen aus der Abrechnung verweigern.

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