VERKEHRSSTRAFRECHT

Bei der Verteidigung von Ordnungswidrigkeiten (Bußgeldsachen) vertreten wir Sie gegenüber der Verwaltungsbehörde wie z.B. bei Strafmandaten für leichte Vergehen (Knöllchen) und bei Geschwindigkeitsüberschreitungen, Anfechtung eines Blitzerbußgeldbescheids, zu geringes Abstandhalten im Verkehr, Rotlichtverstöße. 

 

Bei Verkehrsstraftaten wie z.B.  Unfallflucht, (unerlaubtes Entfernen vom Unfallort), Nötigung im Straßenverkehr oder Trunkenheitsfahrten vertreten wir Sie auch vordem Strafrichter und Strafgericht.     

 

Desweiteren übernehmen wir auch die Vertretung von Führerscheinangelegenheiten (Entziehung, MPU-Verfahren) vor dem Verwaltungsgericht. Wir stehen mit dem TÜV Offenburg/Freiburg ständig in Verbindung und beraten Sie gerne.

 

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