Scheidungsverfahren: Anspruch auf Abschluss eines Mietverhältnisses

Bereits im Scheidungsverbund aber auch nach Rechtskraft der Scheidung kann derjenige Ehegatte, dem die Wohnung überlassen worden ist oder der einen Anspruch auf Überlassung hat, die Begründung eines Mietverhältnisses unter Festsetzung der ortsüblichen Miete verlangen. Das Besondere ist, dass ein solcher Antrag sowohl bei Allein- als auch bei Miteigentum gestellt werden kann. Das Familiengericht hat dann im Streitfall die Aufgabe, den Inhalt des Mietvertrages rechtsgestaltend festzulegen. Bereits bei Antragstellung können bei Gericht entsprechende Formularmietverträge eingereicht werden. Ein solcher Mietvertrag hat für den jeweiligen Ehegatten einen ganz besonderen Schutz, z.B. bei der Teilungsversteigerung wird er hierdurch vor einem Räumungsverlangen geschützt. Des Weiteren hat der Ersteigerer kein Sonderkündigungsrecht gegen ihn.

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