EC-Karte verloren – sofort sperren lassen!

Ansonsten drohen neben unberechtigten Abbuchungen, auch Schadensersatzansprüche gegen die eigene Bank verloren zu gehen. So jedenfalls sieht es das Amtsgericht Frankfurt/Main mit Urteil vom 31.08.2021, 32 C 6169/20 (88).

 

Geklagt hat eine Kundin gegen ihre Bank. Die Kundin hatte am 11.11.2019, nach ihrer eigenen Schadenmitteilung, gegen 10.10 Uhr den Verlust ihrer EC-Karte bemerkt. Um 10.42 Uhr ließ sie die Karte daraufhin sperren. Dumm war nur, dass es bereits um 10.15 Uhr und 10.16 Uhr zu zwei Abhebungen von jeweils EUR 500,00 gekommen war.

 

Die Kundin wollte die Abbuchungen von ihrer Bank ersetzt haben. Ohne Erfolg. Das Gericht hat argumentiert, dass die Kundin ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat. Die Kundin, die ein Mobiltelefon mit sich führte, hätte sofort nach dem Bemerken des Verlustes der Karte die Bank informieren und ihre Karte sperren müssen. Zusätzlich ist das Gericht davon ausgegangen, dass die Kundin ihre PIN in der Nähe der Karte aufbewahrt hat. Auch darin hat das Gericht einen Sorgfaltspflichtverstoß gesehen, der einen Erstattungsanspruch verhindert hätte.

 

Hier geht’s zum derzeit noch nicht rechtskräftigen Urteil.

https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE210001559

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