Ab dem 09.11. wird es teurer – Verschärfung des Bußgeldkataloges

Nachdem eine entsprechende Reform im Jahr 2020 aufgrund formeller Fehler gescheitert ist, wurde nun eine Novellierung des Bußgeldkataloges beschlossen, der vor allem eine Erhöhung der Regelgeldbußen bei Geschwindigkeitsverstößen vorsieht. Teilweise werden diese verdoppelt. So wird bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h – 20 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit innerorts künftig ein Bußgeld i.H.v. EUR 70,00 fällig, anstatt gegenwärtig EUR 35,00. Bei einer Messung von 26km/h – 30 km/h erhöht sich das Regelbußgeld von gegenwärtig EUR 100,00 auf zukünftig EUR 180,00.

 

Auch außer Orts werden die Regelbußgelder teils erheblich angehoben, insbesondere dann, wenn der Tempoverstoß mehr als 25 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit liegt. Ab einem Geschwindigkeitsverstoß von 26 km/h – 30 km/h außer Orts wird zukünftig ein Bußgeld i.H.v. EUR 150,00 (bisher EUR 80,00) fällig, ab 31 km/h zu viel, beträgt das Regelbußgeld zukünftig EUR 200,00 (anstatt bislang EUR 120,00).

 

Neuerungen gibt es auch bei Parkverstößen. Hierbei möchte der Gesetzgeber insbesondere eine Behinderung von Geh- sowie Radwegen als auch von Feuerwehrzufahrten stärker ahnden. Es können Geldbußen bis zu EUR 110,00 verhängt werden und auch ein Punkt im Flensburger Fahreignungsregister. Ein Punkt wird für falsches Parken bzw. Halten dann verhängt, wenn durch das ordnungswidrige Abstellen des Fahrzeuges andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet oder geschädigt werden und wenn das Fahrzeug auf einem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde abgestellt wird.

 

Um die Elektromobilität weiter voranzutreiben, wird zukünftig ein Bußgeld i.H.v. EUR 55,00 verhängt, wenn auf einem für Elektrofahrzeuge vorgesehenen Parkplatz, ein nicht-elektrobetriebenes Fahrzeug abgestellt wird.

 

Insbesondere erheblich wird zukünftig das unerlaubte Benutzen einer Rettungsgasse. Wer hier eine gebildete Rettungsgasse benutzt um selbst schneller voranzukommen, muss zukünftig mindestens ein Bußgeld von EUR 200,00 zahlen sowie zwei Punkte in Flensburg in Kauf nehmen. Ferner wird ein Regelfahrverbot von einem Monat verhängt.

 

Zusammenfassend werden nach der StVO-Reform Verkehrsverstöße teurer werden, auch wird das Abstellen von Kraftfahrzeugen an potenziell gefahrenträchtigen Stellen (Radwegen, Gehwegen, Abstellen in zweiter Reihe) zukünftig stärker sanktioniert werden.

 

Aufgrund der Komplexität des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts ist bei Erhalt eines Bußgeldbescheides eine anwaltliche Beratung stets angeraten.

 

Autor: Markus Reichel, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Kanzlei 77 Dr. Braun GmbH, Spitalstraße 2a, 77652 Offenburg

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