Rechtsanwalt Dr. Martin Braun begann 1992 ein Studium der Rechtswissenschaft sowie ein wirtschaftswissenschaftliches Zusatzstudium an der Universität Bayreuth. 1994 wechselte er an die Albert- Ludwigs-Universität Freiburg. 1997 legte er das erste juristische Staatsexamen ab. Im gleichen Jahr erhielt er den Titel Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth). Auf das Referendariat am Landgericht Offenburg folgte 1999 das zweiten juristischen Staatsexamen. 2004 wurde er mit der Note summa cum laude im Arbeitsrecht zum Dr. jur. promoviert. Im Jahr 2006 erfolgte die Gründung der Dr. Braun GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft. Seit 2013 ist Martin Braun Fachanwalt für Arbeitsrecht.