Wie in jedem Jahr wurden auch im Jahr 2021 die Betragsbemessungsgrenzen angepasst. Bei diesen Einkommensgrenzen handelt es sich um die Einkommen bis zu denen die entsprechenden Sozialabgaben zu leisten sind. Alle Einkünfte über diesen Beträgen sind beitragsfrei.
a. Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung
Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung liegt in 2021 bei EUR 4.837,50 (brutto) pro Monat. Der Krankenversicherungsbeitrag wird also vom Einkommen bis zu diesem Betrag erhoben.
b. Pflichtversicherungsgrenze Krankenversicherung
EUR 5.362,50 (brutto) pro Monat. Bis zu einem Einkommen in dieser Höhe muss man sich gesetzlich krankenversichern.
c. Beitragsbemessungsgrenze Rentenversicherung
Hier wird die Trennung zwischen in den alten und in den neuen Bundesländern Beschäftigten aufrecht erhalten.
Beitragsbemessungsgrenze (West) EUR 7.100,00 (brutto) pro Monat
Beitragsbemessungsgrenze (Ost) EUR 6.700,00 (brutto) pro Monat
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Winter, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Kanzlei77 - Kanzlei Dr. Braun GmbH, Spitalstr. 2a, 77652 Offenburg